Eine weitere großartige europäische Hundeausstellung

Beim Verfassen dieser Zeilen ist der tschechische Hundeverband (CMKU) gerade intensiv mit den letzten Vorbereitungen zur FCI European Dog Show 2014 in Brno beschäftigt. Die Zahl der Anmeldungen ist beeindruckend: fast 15.000 Hunde – neben all jenen, die an den Rasseclubhundeausstellungen teilnehmen.

Der CMKU, der bereits 1991 ebenfalls in Brno die europäische Hundeausstellung ausrichtete, ist ein erfahrener Veranstalter. Ich bin mir sicher, dass das Ereignis in besten Händen ist und die FCI-Sektion Europa stolz auf die Ausstellung sein wird, wenn die Ergebnisse vorliegen.

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Jørgen Hindse
Präsident der FCI-Sektion Europa
Die schwierige Kunst, die Vollkommenheit eines Hundes zu beurteilen

Richterkollegium der Federación Cinológica de Cuba

Nelson J. Borroto Agüero, Vorsitzender des Richterkollegiums der Federación Cinológica de Cuba, gibt einen Einblick in die Arbeit dieser Einrichtung auf der Karibikinsel.


Auf der letzten nationalen Ausstellung aller Rassehunde in Havanna traf ich unter der heißen Septembersonne Nelson J. Borroto Agüero, den vielbeschäftigten Vorsitzenden des Richterkollegiums der Federación Cinológica de Cuba (FCC).

Zwischen dem geschäftigen Treiben der Ausstellung erläuterte der Hundeexperte – der als Züchter der Rassen Dobermann und Deutsche Dogge zur Kynologie kam - für unsere Leser alles Wissenswerte rund um das kubanische Richterkollegium.

Mitte der neunziger Jahre wurde das kubanische Richterkollegium der Federación Cinológica de Cuba gegründet. Damals gehörte ich zu einer Gruppe von Leuten, die in ihren eigenen Verbänden Erfahrung gesammelt hatten; wir traten diesem Kollegium bei, und begannen, den einzuschlagenden Weg zu bereiten. Lange Jahre war ich Mitglied des Kollegiums, bis ich 2005 zum Vorsitzenden gewählt wurde.

Das Kollegium hat die Aufgabe, für eine strenge Schulungsstrategie zur Ausbildung seiner Richter zu sorgen, die notwendigen Lehrgänge für die Richter-Anwärter zu fördern, damit diese eine geeignete Ausbildung erhalten, angemessene Prüfungen vorzubereiten und sich um die Richterzulassung zu kümmern.

Um dem Kollegium beitreten zu können, muss ein Anwärter mindestens 25 Jahre alt sein und eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen vergleichbaren Schulabschluss vorweisen können. Er muss einen kynologischen Lebenslauf vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er in dem Club oder Verband, der ihn vorschlägt und hinter ihm steht, seit mindestens fünf Jahren aktives Mitglied ist, dass er Züchter mit eingetragenem Zwingernamen ist, Hunde aus mindestens fünf Würfen der Rasse bzw. Rassen eingetragen hat, die dieser Club oder Verband betreut, dass er mindestens drei Jahre aktiv und verantwortlich in der Kynologie und bei Ausstellungen tätig gewesen ist und innerhalb eines Zeitraums von mindestens einem Jahr mindestens achtmal Ringsekretär war, so dass er mit den Verfahren und Bestimmungen vertraut ist.

Wenn der Richter-Anwärter diese Voraussetzungen erfüllt, muss er vor dem Richterkollegium im Rahmen einer schriftlichen Vorprüfung unter Beweis stellen, dass er über Grundkenntnisse in folgenden Sachgebieten verfügt: Anatomie, Bewegung der Hunde, Genetik und nationale Ausstellungsbestimmungen sowie Ausstellungsreglement der FCI.

Nach bestandener schriftlicher Vorprüfung schließt sich nun die theoretische und praktische Ausbildung des Richter-Anwärters durch das Richterkollegium an. Die Dauer der Ausbildung hängt von der Frequenz der sachbezogenen Schulungseinheiten ab. Der Prüfungskandidat muss dabei mindestens 70 Punkte erzielen. Ziel der Unterweisungen ist es, dem Richter-Anwärter weitreichendes Wissen und Verständnis in den folgenden Bereichen zu vermitteln: Richterkollegium, Verhalten des Richters, Prinzipien und Durchführung der Bewertung, Herkunft des Hundes, Anatomie, Morphologie und Bewegung der Hunde; Haarkleid und Farben, Morphometrie, Genetik, Gesundheit und Charakter/Wesen; Einteilung der Rassen; Standard des vorgeschriebenen Idealtyps der jeweiligen Rasse, Zuchtbedingungen, die bei den Rassestandards am häufigsten verwendeten Begriffe, Schönheit und Umgang sowie Ausstellungsreglements.

Ab diesem Zeitpunkt wird ein Anwärter als nationaler Richter zugelassen und ist für mindestens drei Jahre zunächst nur berechtigt, nationale Ausstellungen in Kuba zu beurteilen. Anschließend darf er über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren in Kuba auch internationale Punkte vergeben.

Nach diesen letzten zwei Jahren ist er auch berechtigt, auf internationalen Ausstellungen die Rassen zu richten, für die er international zugelassen wurde. Er wird nunmehr in die Liste der internationalen Richter der Federación Cinológica de Cuba aufgenommen.

Auch nach seiner Zulassung muss sich der Richter weiterbilden und an den Aktivitäten des Kollegiums, an Schulungen, Konferenzen, Seminaren, Versammlungen, Prüfungen bestimmter Rassen oder Gruppen, Richtertätigkeiten etc. teilnehmen.

Im Laufe der Jahre wird er für immer mehr Rassen oder Gruppen der zehn FCI-Gruppen die Zulassung erwerben. In den ersten fünf Jahren kann der Richter nur eine Gruppe pro Jahr bewerten. Danach ist er berechtigt, mehr als eine Gruppe pro Jahr zu richten, wobei er erst zehn Jahre nach seiner Zulassung in die Kategorie des Internationalen Allgemeinrichters der FCI aufgenommen werden kann - wie der Vorsitzende des Kollegiums einräumt.

Dem Kollegium gehören derzeit Richter unterschiedlicher Kategorien an: vier internationale Allgemeinrichter, zwei internationale Rasserichter, drei nationale Richter und ein Richter, der nur für den deutschen Schäferhund zugelassen ist.


Kann jeder Richter werden?

Als Richter muss man weitreichende Erfahrung mitbringen, aber jeder, der die erwähnten Voraussetzungen erfüllt, kann Richter werden. Die Tätigkeit ist altersmäßig nach oben hin nicht begrenzt und steht Männern wie Frauen offen. Solange man 25 Jahre alt ist, über die körperlichen und geistigen Eigenschaften verfügt, um diese Funktion auszuüben, kann man sich als Richter bewerben bzw. diese Tätigkeit ausüben.


Welches sind die wichtigsten Aktivitäten des Kollegiums?

Das Richterkollegium nimmt in allen Mitgliedsländern der FCI an allen Veranstaltungen des FCC teil. Hier veranstalten wir eine viertätige panamerikanische Ausstellung, es gibt auch zwei viertägige internationale Ausstellungen und eine nationale Ausstellung, die über zwei Tage geht. Und gerade sind zwei eintägige Veranstaltungen hinzugekommen: in Cienfuegos und in Varadero.

Zum Schluss hebt Nelson J. Borroto hervor, dass jeder, der Hunde auf Schönheitsausstellungen beurteilen will, vor allem passioniert sein muss, sich an die Vorgaben des Idealtyps der Rasse halten und dabei im Blick behalten muss, wie wichtig diese Standards für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Entwicklung aller reinen Rassehunde sind.

„Das alles Entscheidende ist die außerordentliche Liebe zu Hunden“.


René A. Castaño Salazar

© Caridad Linares
Richter: Nelson Borroto Agüero
Kategorie: Welpe
Hund: Portabales Eternal Sunshine
Hundeführer: Livan Fumero
© Caridad Linares
Richter: Nelson Borroto Agüero
Kategorie: Jüngster Hund
Hund: Casta de Nobles Sunrise Marsella
Hundeführer: Yusdenis Vega